Ablauf der Begutachtung
Mit Beginn des Auftrages erfolgt in einem ersten Schritt eine Analyse des vorliegenden Aktenmaterials um hieraus nach psychologischen Kriterien die gerichtliche Fragestellung in psychologisch beantwortbare Fragen zu transferieren.
Nach Erstellung eines Untersuchungsplanes, welcher im Verlauf jederzeit angepasst werden kann und manchmal muss, wird mit den ersten Gesprächsexplorationen der Eltern begonnen. Diese werden mittels teilstrukturierter Interviews durchgeführt und bei Bedarf durch standardisierte Testverfahren ergänzt. Erfasst werden hier relevante Daten zur jeweiligen Biografie, zur Familiengeschichte, dem/den Kind/ern, zur aktuellen persönlichen Situation sowie zu Zukunfts- und Betreuung- oder Umgangsvorstellungen (je nach Fragestellung).
Danach erfolgt ein erstes Kennenlernen des/der Kindes/Kinder, je nach Altersstufe auch im Rahmen eines Hausbesuches. Altersentsprechend erfolgen Explorationen mit dem/den Kind/ern. Auch hier werden die Gespräche anhand von teilstrukturierten Fragen geleitet und falls es sinnvoll erscheint, zur Ergänzung standardisierte Verfahren zur Anwendung gebracht. Thematisch werden hier die Bereiche des persönlichen Erlebens der familiären Situation, zum außerhäuslichen Alltag, aber auch der Freizeit und weitere mögliche relevante Aspekte erfragt.
Ein wesentlicher Bestandteil ist die Beobachtung der Interaktion zwischen dem/den Kind/Kindern und den jeweiligen wichtigen Bezugspersonen. Die Erfassung der gegenseitigen Beziehungsqualität des/der Kindes/Kinder und ihren Bezugspersonen kommt eine wichtige Bedeutung zu. Hierbei kommen standardisierte und teilstrukturierte Verfahren wie auch die freie und kriteriengeleitete Beobachtung zum Einsatz. Die Interaktionen werden in Teilen videobasiert ausgewertet, sofern die Einwilligung hierzu zuvor von den Beteiligten gegeben wurde.
Zur Einholung weiterer Informationen werden ergänzend zumeist telefonische Gespräche mit diversen Drittpersonen (u.a. Ärzte/innen, Lehrer/innen, Kindergärtner/innen, etc.) getätigt.
Je nach Fragestellung und Ausgangslage können während der Begutachtung erarbeite Lösungsmöglichkeiten ausprobiert werden, bzw. fließen als prozesshafte Methode mit in die Begutachtung ein.
Am Ende der Begutachtung ist ein Abschlussgespräch mit den Eltern möglich, um die wesenlichen Ergebnisse mitzuteilen, Reflexionsmöglichkeiten zu bieten und Ideenanregungen zu generieren.
Die Begutachtung mündet in einem schriftlichen Gutachten, in welchem letztlich die während der Untersuchung gesammelten Daten mit Erkenntnissen aus der psychologischen Wissenschaft und Praxis für die Beantwortung der gerichtlichen Fragestellung vor dem Hintergrund des individuellen Falles herangezogen und bewertet werden.
Bitte bedenken Sie, dass der hier geschilderte Ablauf nur einen grober Rahmen darstellen kann. Jede Familie ist individuell und erfordert eine an sie angepasste und flexibel auf Umstände reagierende Vorgehensweise.